Für die Anmeldung beim Bürgeramt benötigen Sie folgende Unterlagen:
Geschult wird auf:
Vorgeschriebener Unterricht:
Bei Vorbesitz der Klasse C oder D1:
Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder der alten Klasse III:
Praktische Mindestausbildung in den Klassen D, DE, D1, D1E:
Im Gegensatz zu den anderen Klassen gibt es in der Busaubildung sehr viele Pflichtfahrten, auch in der Grundausbildung. Für die, die den Klasse B Führerschein noch keine zwei Jahre haben, ist der Busführerschein nahezu unbezahlbar, da über 110 Fahrstunden Pflicht sind.
Um die Übersichtlichkeit nicht zu gefährden, teilen wir Ihnen diese Fahrten gerne in einem persönlichen Gespräch mit.
Theorieunterricht: